Um die Steuervorschriften einzuhalten, erhebt Kinsta je nach Bedarf Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer oder GST für Kunden, die an bestimmten Standorten ansässig sind.

Welche Standorte sind steuerpflichtig?

  • Die Umsatzsteuer wird auf deine Rechnung angewendet, wenn du in den folgenden Bundesstaaten wohnst oder dein Unternehmen dort registriert ist: Connecticut, der District of Columbia (DC), Ohio oder Texas.
  • Die Mehrwertsteuer der EU und des Vereinigten Königreichs wird angewendet, wenn du in der EU oder im Vereinigten Königreich wohnst oder dein Unternehmen in der EU oder im Vereinigten Königreich registriert ist.
  • Die indische GST wird angewandt, wenn du in Indien wohnst oder dein Unternehmen in Indien registriert ist.

Kann ich eine Steuerbefreiung oder einen Nullsatz erhalten?

In einigen Fällen, ja.

Umsatzsteuerbefreiung

Wenn deine Organisation von der Umsatzsteuer befreit ist, öffne bitte einen neuen Chat mit unserem Support-Team und lege eine Kopie deiner Steuerbefreiungsbescheinigung vor. Wenn du weitere Informationen über Steuerbefreiungen benötigst, kann dir das Finanzministerium deines Landes alle Fragen beantworten.

EU- und UK-Mehrwertsteuer-Nullsatz

Wenn du in MyKinsta eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angibst, dürfen wir – gemäß den geltenden Steuervorschriften – einen Nullsatz für die Umsatzsteuer festlegen. Das bedeutet, dass wir 0% MwSt. berechnen. Wenn du eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hast, solltest du sie in MyKinsta angeben, um sicherzustellen, dass dir keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wird. Als mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen bist du im Rahmen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft in deinem Land weiterhin für die Mehrwertsteuer verantwortlich.

Indische GST

Wenn du in MyKinsta eine gültige GST-Nummer aus demselben Bundesland angibst, das in deiner Rechnungsadresse angegeben ist, wird dir keine GST berechnet. Du bist dennoch dafür verantwortlich, die GST für unsere Dienstleistungen im Rahmen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft in Indien zu melden und zu zahlen.

Kann ich eine Rückerstattung für frühere Rechnungen erhalten?

Leider nicht. Wir können keine Umsatzsteuer zurückerstatten, die vor dem Vorliegen einer Freistellungs- oder Nullsatzdokumentation erhoben wurde.

Mehr Informationen

Weitere Einzelheiten findest du in unseren ausführlichen Leitfäden: